Zulassungsfolgepflichten: Sixt SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Donnerstag, 17.12.2020 17:50 von DGAP - Aufrufe: 424

DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Sixt SE / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / 3. Zwischenmeldung sowie Schlussmeldung Sixt SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 17.12.2020 / 17:45 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 ("MAR") i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 ("Delegierte VO")

Erwerb eigener Aktien - 3. Zwischenmeldung sowie Schlussmeldung

Die Sixt SE hat mit Bekanntmachung vom 25. November 2020 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) MAR i.V.m. Art. 2 Abs. 1 Delegierte VO den Beginn eines Rückkaufprogramms zum 02. Dezember 2020 mitgeteilt.

Mit den Aktienkäufen im Rahmen dieses Rückkaufprogramms wurde am 02. Dezember 2020 begonnen. Die Sixt SE hat im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis einschließlich 17. Dezember 2020 ("Berichtszeitraum") insgesamt 8.930 Stück auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien der Sixt SE im Rahmen des Aktienrückkaufs erworben.

Im Berichtszeitraum betrugen die Gesamtzahl der täglich zurückerworbenen Aktien, die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse sowie das tägliche Gesamtvolumen (ohne Erwerbsnebenkosten):

Datum Gesamtzahl zurückerworbene Aktien (Stück) Volumengewichteter Durchschnittskurs (EUR) Kurswert Gesamt (EUR)
16.12.2020 6.300 60,796825 383.020,00
17.12.2020 2.630 59,985171 157.761,00
       
Summe 8.930 60,557782 540.781,00

Das Rückkaufprogramm ist damit abgeschlossen. Im Zeitraum ab Beginn des Aktienrückkaufs am 02. Dezember 2020 bis zu dessen Abschluss am 17. Dezember 2020 wurden insgesamt 53.189 eigene auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien im Rahmen dieses Rückkaufprogramms von der Sixt SE erworben. Dies entspricht ca. 0,11 % des Grundkapitals der Gesellschaft und ca. 0,32 % des auf Vorzugsaktien entfallenden Grundkapitals. Der an der Börse gezahlte Kaufpreis je Aktie betrug durchschnittlich EUR 60,506514. Insgesamt wurden eigene Aktien zu einem Gesamtpreis von EUR 3.218.281,00 (ohne Erwerbsnebenkosten) erworben. Die erworbenen Aktien werden ausschließlich zum Zweck der Erfüllung von Verpflichtungen der Gesellschaft auf Zuteilung von Aktien an Mitarbeiter und Angehörige der Verwaltungs- bzw. Leitungsorgane der Gesellschaft und mit der Gesellschaft verbundener Unternehmen aus dem sog. MSP-Programm der Gesellschaft verwendet, einem Beteiligungsprogramm im Sinne von Art. 5 Abs. 2 lit. c) MAR.

Der Erwerb der Aktien erfolgte durch ein von der Sixt SE beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse.

Weitere Informationen zu den mit dem Rückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften (einschließlich einer Aufstellung der Einzelgeschäfte in detaillierter Form) sind gemäß Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 Delegierte VO auf der Internetseite der Sixt SE unter http://ir.sixt.com im Bereich "Aktien" unter dem Link "Aktienrückkauf" veröffentlicht.

Pullach, den 17. Dezember 2020

Sixt SE

Der Vorstand


17.12.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Sixt SE
Zugspitzstraße 1
82049 Pullach
Deutschland
Internet: http://ir.sixt.eu
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

1156132  17.12.2020 

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