CHICAGO (dpa-AFX) - Der Medizintechnikkonzern GE Healthcare
GE Healthcare geht nun von einem organischen Umsatzwachstum von sechs bis acht Prozent für das Jahr 2023 aus, jeweils ein Prozentpunkt mehr als zunächst in Aussicht gestellt. Darin ausgeklammert sind unter anderem Währungsschwankungen. Das um Sondereffekte bereinigte Ergebnis je Aktie soll um neun bis 14 Prozent auf 3,70 bis 3,85 US-Dollar zulegen. Hier hatte GE Healthcare bislang eine Spanne von 3,60 bis 3,75 Dollar (Dollarkurs) avisiert.
Im zweiten Quartal stiegen die Erlöse im Vergleich zum Vorjahr um sieben Prozent auf 4,8 Milliarden Dollar (4,3 Mrd Euro). Währungseffekte belasteten das Wachstum mit zwei Prozent. Organisch lag das Plus bei neun Prozent. Im größten Geschäft, der bildgebenden Diagnostik, lag das organische Wachstum ebenfalls bei neun Prozent. Aber auch die anderen Segmente trugen zum Erlösplus bei. Das Ergebnis wurde von der Inflation, Investitionen sowie Zinsaufwendungen belastet, was durch eine steigende Produktivität sowie Preiserhöhungen nur teilweise ausgeglichen werden konnte. Der Nettogewinn sank von zuvor 485 Millionen auf 418 Millionen Dollar, und das bereinigte Ergebnis je Aktie nahm von 1,15 auf 0,92 Dollar je Aktie ab, lag jedoch über den Erwartungen der Analysten.
Zu Wochenbeginn hatte bereits der niederländische Konkurrent Philips über besser laufende Geschäfte berichtet und seine Jahresprognosen erhöht. Siemens Healthineers will in der kommenden Woche die Zahlen aus seinem dritten Geschäftsquartal (per Ende Juni) vorlegen.
GE Healthcare war Anfang des Jahres vom Traditionsunternehmen General Electric
Kurzfristig positionieren in GE HealthCare Technologies Inc. | ||
VU4B4W
| Ask: 2,93 | Hebel: 4,57 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
| |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.