ARLINGTON (dpa-AFX) - Der kriselnde Flugzeugbauer Boeing (Boeing Aktie)
Eine Bewertung von 35 Dollar (Dollarkurs) pro Aktie würde einen Aufschlag von etwa sechs Prozent auf die Spirit-Aktie im Vergleich zum Schlusskurs am Montag bedeuten. Seit Bekanntgabe der Übernahmegespräche Ende Februar wäre dies ein Aufschlag von 22 Prozent.
Die Änderung hin zu einem reinen Aktientausch solle den finanziellen Druck auf den klammen Flugzeughersteller lindern, sagten mit der Angelegenheit vertraute Personen laut Bloomberg. Die endgültigen Bedingungen würden noch ausgearbeitet und könnten einen kleinen Betrag in bar enthalten.
Boeing-Finanzvorstand Brian West hatte im letzten Monat signalisiert, dass das Unternehmen alle Zahlungsoptionen prüfe, um sein Investment Grade Rating und seine Liquidität zu erhalten. Der US-Flugzeughersteller bekommt aktuell strikte Auflagen der Behörden nach einem Beinahe-Unglück eines Mittelstreckenjets Anfang des Jahres zu spüren.
So nimmt die US-Luftfahrtbehörde FAA deshalb die Produktion und die Qualitätssicherung von Boeing und dessen Rumpfzulieferer Spirit Aerosystems unter die Lupe. Auch das US-Justizministerium ermittelt. Zudem darf Boeing die Produktion der gesamten 737-Max-Reihe vorerst nicht über die Zahl von 38 Maschinen pro Monat hochfahren.
Um die Krise in den Griff zu bekommen, will der Hersteller seine einstige Rumpfsparte Spirit Aerosystems wieder übernehmen, die er vor fast 20 Jahren ausgegliedert hatte. Wenn die Übernahme zustande kommt, würde der Konzern die größte Auslagerung seiner Geschichte rückgängig machen./mne/niw/mis
Kurzfristig positionieren in Airbus SE | ||
VM9YZA
| Ask: 5,13 | Hebel: 6,23 |
mit moderatem Hebel |
Zum Produkt
| |
![]() |
![]() |
![]() |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.