Grenke AG: BaFin ordnet Sicherstellung der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation an

Freitag, 07.06.2024 10:30 von BaFin - Aufrufe: 323

Die Grenke AG muss sicherstellen, dass ihre Geschäftsorganisation ordnungsgemäß im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) ist. Das hat die Finanzaufsicht BaFin angeordnet. Eine Sonderprüfung, die aufgrund von Fragestellungen aus dem laufenden Aufsichtsbetrieb heraus im Wesentlichen im dritten Quartal 2023 durchgeführt wurde, hatte ergeben, dass die Grenke AG die Vorgaben des KWG in Teilbereichen nicht vollumfänglich erfüllte. Betroffen waren die gruppenweite Geschäfts- und Risikostrategie, das Risikoklassifizierungsverfahren, die Messung der Adressenausfallrisiken sowie Prozesse zur Kreditgewährung und -bearbeitungskontrolle.

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