Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute ein wesentliches Urteil in Bezug zum Umgang mit Gentechnik gefällt. Honig, der Pollen des Maises MON 810 enthält, gilt im Sinne des europäischen Gentechnikrechts als "genetisch verändertes Lebensmittel" und benötigt eine entsprechende Zulassung. Fortan müssen Lebensmittel, die auch nur geringste Spuren von genetisch verändertem Material aufweisen, eine Sicherheitsprüfung mit entsprechender gentechnikrechtlicher Zulassung durchlaufen. Nach Ansicht des Gerichtshofes sind diese Regularien aufgrund der noch nicht genügend erforschten Risiken der Gentechnik erforderlich. Damit stärkt der EuGH den Verbraucherschutz.
Dem Urteil voran ging ein Rechtsstreit, bei dem deutsche Imker Schutzvorkehrungen gegen den nicht gewollten Eintrag von Pollen des durch Gentechnik veränderten Maises MON 810 von Monsanto (ISIN S61166W1018) gefordert haben. MON 810 darf in Futtermitteln verwendet werden, jedoch nicht in Lebensmitteln, in die entsprechende Pflanzenpollen gelangen können. Die Europäische Kommission, Monsanto und deutsche Behörden haben sich dafür ausgesprochen, die Schutzvorkehrungen zu lockern. Der Gerichtshof hat als oberste Instanz hingegen heute die "Null Toleranz" gegenüber gentechnisch verändertem Material bestätigt.
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