WILMINGTON (dpa-AFX) - Der Agrarchemie- und Pharmakonzern Bayer (Bayer Aktie)
Die Enlist E3 Sojabohnen sind gegen gleich drei Herbizide resistent: Glyphosat, Glufosinat und 2,4-D. China hatte den Import von Sojabohnen aus diesem Saatgut erst Anfang 2019 genehmigt und damit US-Farmern den Weg geebnet, diese Sorte anzubauen. China ist mit der wichtigste Soja-Handelspartner der USA.
Im Zuge der steigenden Enlist E3 Produktion will Corteva die Abhängigkeit von Bayer-Sojasaatgut Roundup Ready 2 Yield und Roundup Ready 2 Xtend verringern. So hat Corteva wie andere Hersteller auch Nutzungsrechte für bestimmte Gene der betreffenden Sorten, wofür Lizenzgebühren an Bayer fließen. Binnen fünf Jahren soll die Verwendung der Plattformen laut den Angaben nun auf ein Minimum sinken.
Mit Xtend hatte der mittlerweile in Bayer aufgegangene US-Konzern Monsanto erst vor wenigen Jahren Soja- und Baumwollsaatgut auf den Markt gebracht, das gegen die Unkrautvernichter Glyphosat und Dicamba resistent ist. Denn: Weil immer mehr Unkräuter nach jahrzehntelangem Glyphosat-Einsatz Resistenzen gegen den Wirkstoff entwickelten, wird verstärkt zusätzlich Dicamba eingesetzt.
Allerdings hatte das Mittel Dicamba in den USA in der Vergangenheit immer wieder für negative Schlagzeilen gesorgt, weil der Wind das Mittel auf Felder geweht hatte, auf denen nicht-resistente Sojabohnen angebaut wurden. Die US-Umweltschutzbehörde EPA hatte die Zulassung von Dicamba im Herbst 2018 denn nur unter Auflagen verlängert. Die Genehmigung läuft erst einmal bis in den Dezember 2020 hinein. Bis dahin muss die EPA neu entscheiden./mis/knd/jha/
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.