ASML Campus in Veldhoven (Niederlande)
Freitag, 28.04.2017 11:48 von | Aufrufe: 541

ASML reicht Gegenklage gegen Nikon im Patentstreit ein

ASML Campus in Veldhoven (Niederlande) ©Bart van Overbeeke Fotografie

VELDHOVEN (dpa-AFX) - Der niederländische Konzern ASML hat im Streit mit dem japanischen Kamerahersteller Nikon (Nikon Aktie) um Patente zum Gegenschlag ausgeholt. So reichte der Hersteller von Lithografiesystemen gemeinsam mit seinem Zulieferer Carl Zeiss Gegenklagen im Zusammenhang mit mehr als 10 Schutzrechten in Japan ein. Weitere Klagen in den USA würden vorbereitet, teilte das Unternehmen am Freitag mit.

ASML wies dabei nochmals die Vorwürfe Nikons über Patentverletzungen zurück. Man habe über Jahre versucht, ein 2014 ausgelaufenes Kreuzlizenzabkommen zu verlängern, Nikon habe jedoch kein ernsthaftes Interesse gehabt. Bei einem Kreuzlizenzabkommen erteilen sich die Vertragspartner gegenseitig die Erlaubnis, Patente des je anderen zu nutzen.

Nikon hatte Anfang der Woche bekanntgegeben, ASML verklagt zu haben. Dabei geht es laut Nikon um den Vorwurf der Verletzung von Rechten bei patentierter Halbleiter-Produktionstechnologie und deren Nutzung in den Lithografiesystemen von ASML. Die Halbleiter-Tochter von Carl Zeiss ist Lieferant von ASML und produziert optische Komponenten, die in den ASML-Lithografiesystemen verbaut werden. Sowohl ASML als auch Carl Zeiss hatten die Vorwürfe bereits zurückgewiesen./nas/tos/stb


ARIVA.DE Börsen-Geflüster

Kurse

1.073,31 $
-0,11%
ASML Holding Chart
9,662
+0,81%
Nikon Corp. Realtime-Chart
Werbung

Mehr Nachrichten zur Nikon Corp. Aktie kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse
Benachrichtigungen von ARIVA.DE
(Mit der Bestellung akzeptierst du die Datenschutzhinweise)

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.