Freuen können sich gegenwärtig die Aktionäre von Atoss Software: Das Papier weist zur Stunde eine Verteuerung von 2,00 Prozent auf. Gegenüber dem Schlusskurs von gestern gewann die Aktie 2,20 Euro hinzu. Aktuell kostet das Wertpapier 112,00 Euro. Die Atoss Software-Aktie hat sich aufgrund dieser Entwicklung heute bislang besser entwickelt als der Gesamtmarkt, gemessen am TecDAX (TecDAX ). Dieser notiert bei 3.354 Punkten. Der TecDAX liegt derzeit damit um 1,41 Prozent im Plus. Mit dem heutigen Kursgewinn kommt das Wertpapier von Atoss Software ihrem bisherigen Allzeithoch näher. Dieses datiert vom 28. März 2024 und beträgt 139,25 Euro. Bis zu diesem Kurs müsste das Papier gegenwärtig noch 24,33 Prozent zulegen.
Die ATOSS Software SE bietet mit ihren Tochtergesellschaften Technologie- und Beratungslösungen für professionelles Workforce Management und bedarfsgerechten Personaleinsatz in Deutschland, Österreich, der Schweiz und international an. Sie ist Anbieter von Crewmeister, einer Softwarelösung für kleine Unternehmen Die Kunden kommen aus den Branchen Fertigung und Produktion, Gesundheits- und Sozialwesen, Handel, Logistik und Transport, Call Center und Dienstleistung. Das Unternehmen war früher unter dem Namen ATOSS Software AG bekannt und wurde im Mai 2024 in ATOSS Software SE umbenannt. Bei einem Umsatz von 151,20 Mio. € erwirtschaftete Atoss Software zuletzt einen Jahresüberschuss von 35,77 Mio. €.
ARIVA.DE bietet Kursinformationen von allen relevanten Börsenplätzen rund um den Globus. Welche Titel von den Nutzerinnen und Nutzern zuletzt am häufigsten gesucht wurden, zeigt die folgende Übersicht.
Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Unternehmensinformationen von Finance Base erstellt.
![]() |
![]() |
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.