EANS-Adhoc: COLEXON Energy AG / Ad hoc-Mitteilung der COLEXON Energy AG Einberufung der Hauptversammlung auf den 15. Februar 2013 und

Dienstag, 08.01.2013 09:36 von OTS - Aufrufe: 410

 
EANS-Adhoc: COLEXON Energy AG / Ad hoc-Mitteilung der COLEXON Energy 
AG Einberufung der Hauptversammlung auf den 15. Februar 2013 und 
Änderungen im Aufsichtsrat
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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen/Unternehmen 08.01.2013 Hamburg, den 8. Januar 2013 - Der Vorstand der COLEXON Energy AG (WKN 525070, ISIN 0005250708), Hamburg, wird heute die außerordentliche Hauptversammlung zur Beschlußfassung über die beabsichtigten Kapitalmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Erwerb der zumindest 80%-igen Beteiligung an dem nicht börsennotierten belgischen Solarunternehmen 7C Solarparken NV, Mechelen/Belgien, auf den 15. Februar 2013 einberufen. Die Beschlußvorschläge sehen u.a. vor, zunächst das Grundkapital der Gesellschaft durch Einziehung einer unentgeltlich zur Verfügung gestellten Aktie der Gesellschaft auf eine durch zwei ganzzahlig teilbare Zahl zu glätten, sodann das geglättete Grundkapital durch Zusammenlegung jeweils zweier Aktien zu einer Aktie auf die Hälfte (EUR 8.872.278,00) herabzusetzen, um dieses sodann um bis zu EUR 16.012.125,00 auf bis zu EUR 24.884.403,00 zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung soll durch Sacheinlagen dergestalt erfolgen, dass die 30 Aktionäre von 7C Solarparken NV sämtliche von ihnen gehaltenen Anteile an der 7C Solarparken NV gegen Gewährung der neuen COLEXON-Aktien in die COLEXON Energy AG einbringen, die dadurch zu einer Tochtergesellschaft von COLEXON wird. Das Bezugsrecht der Aktionäre von COLEXON ist bei dieser Kapitalerhöhung also ausgeschlossen. Die Kapitalerhöhung soll nur durchgeführt werden, wenn so viele der Aktionäre von 7C Solarparken NV an der Kapitalerhöhung teilnehmen, dass COLEXON zumindest eine Mehrheit von 80% am Kapital der 7C Solarparken NV erwirbt. Sollten, was angestrebt wird, alle Aktionäre von 7C Solarparken NV sämtliche von ihnen an der 7C Solarparken NV gehaltenen Anteile im Rahmen der Kapitalerhöhung in die COLEXON einbringen, so würde sich der Anteil der bisherigen Aktionäre von COLEXON auf ca. 25,9% am Grundkapital von dann EUR 24.884.403,00 verringern. Da die 7C Solarparken NV derzeit selbst mit ca. 22,9% am Grundkapital von COLEXON beteiligt ist, würde sich dadurch, dass 7C Solarparken NV im Zuge der Sachkapitalerhöhung eine Tochtergesellschaft von COLEXON würde, der Anteil der von COLEXON unmittelbar und mittelbar gehaltenen eigenen Aktien von zur Zeit ca. 4,6% am derzeitigen Grundkapital auf ca. 9,8% am erhöhten Grundkapital in Höhe von EUR 24.884.403,00 erhöhen. Den Bedingungen der Kapitalerhöhung liegen gutachterlich ermittelte Unternehmenswerte von COLEXON und 7C Solarparken NV zum Bewertungsstichtag 14. Februar 2013 zu Grunde. Das von Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellte Bewertungsgutachten beziffert den Wert einer Aktie von 7C Solarparken NV auf EUR 4.508,93 und den Wert einer Aktie von COLEXON nach Kapitalherabsetzungen auf EUR 1,40 (jeweils gerundet). Hieraus folgt im Rahmen der Sachkapitalerhöhung ein Umtauschverhältnis von gerundeten 3.225 COLEXON-Aktien zu 1 7C-Aktie. Der gutachterliche Wert der von den derzeitigen COLEXON-Aktionären gehaltenen Beteiligungen wird trotz der eintretenden Beteiligungsverwässerung nicht beeinträchtigt. Die Mitglieder des Aufsichtsrates Dr. Carl Graf von Hardenberg (Aufsichtsratsvorsitzender) und Dr. Ing. Kurt-Friedrich Ladendorf haben vor dem Hintergrund, dass die COLEXON Energy AG bei Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen in erheblichem Umfang neues Geschäft hinzuerwirbt, erklärt, dass sie ihre Mandate mit Wirkung zum Ende der außerordentlichen Hauptversammlung am 15. Februar 2013 niederlegen werden, um der außerordentlichen Hauptversammlung die Möglichkeit zu geben, den Aufsichtsrat um Personen zu ergänzen, die über spezifische Kenntnisse in Bezug auf die Geschäftstätigkeit von 7C Solarparken NV verfügen. Daher ist auch eine Beschlußfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 15. Februar 2013 vorgesehen. Alle insoweit relevanten Einzelheiten werden in der Hauptversammlungseinladung im Bundesanzeiger vom heutigen Tage sowie auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht. Rückfragehinweis: Friederike Thyssen, Investor Relations COLEXON Energy AG, friederike.thyssen@pvf.de Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: COLEXON Energy AG Große Elbstraße 45 D-22767 Hamburg Telefon: +49 (0) 40 2800 31 0 FAX: +49 (0) 40 2800 31 102 Email: info@colexon.de WWW: http://www.colexon.de Branche: Energie ISIN: DE0005250708 Indizes: CDAX Börsen: Freiverkehr: Berlin, München, Düsseldorf, Stuttgart, Regulierter Markt/General Standard: Frankfurt Sprache: Deutsch
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